Umlage 1 (U1)
Erstattung der Aufwendungen bei Krankheit
Für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit (U1) kann der Arbeirgeber
zwischen drei Erstattungs- und Umlagesätzen wählen.
Die Umlage ist nach dem gewählten Umlagesatz und von den rentenversicherungspflichtigen
Entgelten der Arbeiter und Auszubildenden zu berechnen.
- Allgemeiner Umlage- und Erstattungssatz 60 % Erstattung Umlage 1,9 v.H.
- Erhöhter Umlage- und Erstattungssatz 80 % Erstattung Umlage 3,0 v.H.
- Ermäßigter Umlage- und Erstattungssatz 50 % Erstattung Umlage 1,6 v.H.
Umlage 2 (U2)
Erstattung der Aufwendungen bei Mutterschaft oder Beschäftigungsverbot
Die Umlage ist nach dem Umlagesatz und von den rentenversicherungspflichtigen Entgelten der Arbeiter,
Angestellten und Auszubildenden zu berechnen.
- Umlagesatz Umlage 0,3 v.H.
Erstattungssatz bei Mutterschaft 100 %
Erstattungssatz bei Beschäftigungsverbot 110 %
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