Jeder Arbeitnehmer erhält von seinem Rentenversicherungsträger eine Versicherungsnummer,
die in seinem ganzen Versicherungsleben gültig bleibt. Die Versicherungsnummer ist das
maßgebliche Identifikationsmerkmal. Sie besteht aus 12 Ziffern und ist wie folgt aufgebaut:
1. Bereichsnummer der Vergabeanstalt (Stellen 1-2)
2. Geburtsdatum des Versicherten (Stellen 3-8)
3. Anfangsbuchstabe des Familiennamens des Versicherten vor der ersten Eheschließung (Stelle 9)
4. Seriennummer (Stellen 10-11)
5. Prüfziffer (Stelle 12)
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