Für Meldungen nahezu aller melderelevanten Tatbestände gibt es einen einheitlichen Meldevordruck. Aufgrund der Änderungen bei den Minijobs, insbesondere zur Gleitzone, wurde der Meldevordruck modifiziert. Er enthält seit 1.4.2003 ein Feld Entgelt in der Gleitzone und ist ab sofort zu verwenden.
Sofern Meldungen für Beschäftigte zu erstatten sind, für die die Gleitzonenregelung nach § 20 Abs. 2 SGB IV nicht anzuwenden ist, darf noch bis zum 31.3.2004 der alte Vordruck verwendet werden.
Neben dem Meldevordruck nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) sind Meldevordrucke für besondere Personenkreise vorgesehen:
- die Listenmeldung für unständig Beschäftigte,
- die Listenmeldung für kurzfristig Beschäftigte,
- der Haushaltsscheck.
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