Die soziale Pflegeversicherung dient zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Sie ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung und wurde erst 1995 eingeführt.
Die Pflegeversicherung hat die Aufgabe, Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind. Es gibt Leistungen bei häuslicher Pflege und bei stationärer Pflege. Die Höhe der Leistungen ist davon abhängig, welcher Pflegestufe (I-III) der Betreffende angehört.
Träger der sozialen Pflegeversicherung sind die bei den Krankenkassen errichteten Pflegekassen.
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