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Lohnfortzahlung

Arbeitnehmer, einschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten, haben nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung infolge Krankheit, Bewilligung einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation (Kuren), einer nicht rechtswidrigen Sterilisation und einem nicht rechtswidrigen bzw. nach dem Beratungskonzept vorgenommenen Abbruch der Schwangerschaft durch einen Arzt Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Die Entgeltfortzahlung erfolgt in der Regel für sechs Wochen in Höhe von 100 % des Arbeitsentgelts. Anschließend wird bei Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit und bestehender Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung Krankengeld von der zuständigen Krankenkasse gezahlt.


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