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Lohn- und Gehaltsabrechnung

Die Verpflichtung zur Lohnabrechnung ist Nebenpflicht des Arbeitgebers. Bei der Lohnabrechnung wird der erzielte Lohn für den entsprechenden Lohnabrechnungszeitraum ermittelt und die Beiträge zur Sozialversicherung und die Lohnsteuer abgeführt. Die mit der Lohnabrechnung ermittelten Werte sind vom Arbeitgeber in den Unterlagen festzuhalten und den Einzugsstellen mitzuteilen. Bei zeitbestimmter Entlohnung sind die geleisteten Arbeitszeiten und der zugrunde gelegte Bruttoarbeitslohn aufzuführen und nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben der Nettolohn auszuweisen. Bei einer leistungsabhängigen Vergütung hat Arbeitnehmer in analoger Anwendung der Regelungen des Handelsvertreterrechts Anspruch auf eine prüffähige Abrechnung.


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