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Lohn- und Gehaltsabrechnung
Die Verpflichtung zur Lohnabrechnung ist Nebenpflicht des Arbeitgebers.
Bei der Lohnabrechnung wird der erzielte Lohn für den entsprechenden Lohnabrechnungszeitraum ermittelt
und die Beiträge zur Sozialversicherung und die Lohnsteuer abgeführt.
Die mit der Lohnabrechnung ermittelten Werte sind vom Arbeitgeber in den Unterlagen festzuhalten
und den Einzugsstellen mitzuteilen. Bei zeitbestimmter Entlohnung sind die geleisteten Arbeitszeiten
und der zugrunde gelegte Bruttoarbeitslohn aufzuführen und nach Abzug der Steuern und Sozialabgaben der Nettolohn auszuweisen.
Bei einer leistungsabhängigen Vergütung hat Arbeitnehmer in analoger Anwendung der Regelungen
des Handelsvertreterrechts Anspruch auf eine prüffähige Abrechnung.
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