Die Krankenversicherung ist ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung. Sie hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.
Bei Krankheit haben die Versicherten Anspruch auf Krankenbehandlung, d.h. auf ärztliche und zahnärztliche Behandlung, auf häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe, auf Krankenhausbehandlung oder auf Maßnahmen zur Rehabilitation.
Bei Schwangerschaft und Mutterschaft haben die Versicherten Anspruch auf ärztliche Betreuung, stationäre Entbindung, häusliche Pflege und Haushaltshilfe sowie auf Mutterschaftsgeld.
Die Krankenversicherung wird von den Krankenkassen durchgeführt. Es gibt folgende Krankenkassen: Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, See-Krankenkasse, Landwirtschaftliche Krankenkassen, Bundesknappschaft, Ersatzkassen.
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