Zu Beginn des Jahres 2003 sind die "Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" in Kraft getreten.
Sie beinhalten unter anderem Neuregelungen zu den geringfügigen Beschäftigungen, den so genannten Minijobs.
Die Neuregelungen für die geringfügigen Beschäftigungen gelten seit dem 1. April 2003.
Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen die Bruttoverdienstgrenze 400 Euro beträgt.
Arbeitet ein Arbeitnehmer innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als 50 Arbeitstage bzw. zwei Monate,
handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung und damit ebenfalls um einen Minijob.
Die Bundesknappschaft übernimmt mit ihrer Minijob-Zentrale den Einzug der Sozialabgaben
und einer einheitlichen Pauschsteuer und informiert zu allen Fragen zum Thema Minijobs.
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