Die Jahresmeldung ist eine besondere Meldung des Arbeitgebers nach § 10 der Datenerfassungs-
und -übermittlungsverordnung (DEÜV) für am 31.12. eines Jahres versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer,
die am 1.1. des Folgejahres ebenfalls versicherungspflichtig beschäftigt sind oder für die eine Beitragspflicht
des Arbeitgebers (Arbeitgeberbeitrag) an diesen Stichtagen besteht. Die Jahresmeldung dient in erster Linie dazu,
die für die Rentenberechnung kalenderjährlich zu berücksichtigenden Arbeitsentgelte voneinander abzugrenzen und
sie dem Rentenversicherungsträger zu übermitteln, damit sie in den Versicherungsverlauf des Versicherten eingestellt werden können.
Bei geringfügig Beschäftigten (Arbeitnehmer in sogenannten Mini-Jobs) sind Jahresmeldungen nur vorgesehen,
wenn diese Beschäftigungen geringfügig entlohnt ausgeübt werden (400-Euro-Jobs; Meldung für geringfügig Beschäftigte
mit Personengruppenschlüssel 109) Bei kurzfristigen Beschäftigungen (Personengruppenschlüssel 110) sind Jahresmeldungen nicht abzugeben.
Die Jahresmeldung ist bis spätestens 15.4. des Folgejahres der zuständigen Einzugsstelle zu erstatten;
die Jahresmeldung für 2004 also bis spätestens am 15.4.2005.
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