Die Beitragsgruppen sind so zu verschlüsseln, dass für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge:
Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die jeweils zutreffende Ziffer
anzugeben ist.
Beitrag zur Krankenversicherung
- kein Beitrag 0
- allgemeiner Beitrag 1
- erhöhter Beitrag 2
- ermäßigter Beitrag 3
- Beitrag zur landwirtschaftlichen KV 4
- Arbeitgeberbeitrag zur landwirtschaftlichen KV 5
- Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte 6
Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung
- Firmenzahler (optional) 9
Beitrag zur Rentenversicherung
- kein Beitrag 0
- voller Beitrag zur ArV 1
- voller Beitrag zur AnV 2
- halber Beitrag zur ArV 3
- halber Beitrag zur AnV 4
- Pauschalbeitrag zur ArV für geringfügig Beschäftigte 5
- Pauschalbeitrag zur AnV für geringfügig Beschäftigte 6
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
- kein Beitrag 0
- voller Beitrag 1
- halber Beitrag 2
Beitrag zur Pflegeversicherung
- kein Beitrag 0
- voller Beitrag 1
- halber Beitrag 2
Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen ist die Pflegeversicherung – unabhängig davon,
ob für die Krankenversicherung der Schlüssel “0” oder “9” verwendet
wird – stets mit “1” oder “2” zu verschlüsseln, wenn Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung besteht.
Der Schlüssel “0” für die Pflegeversicherung kommt nur für solche Personen in Betracht, die in der privaten
Pflegeversicherung versichert oder die geringfügig beschäftigt sind; Entsprechendes gilt für Personen,
die weder in der sozialen noch in der privaten Pflegeversicherung
versichert sind.
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