Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden durch einen bestimmten Prozentsatz (Beitragssatz 2004 = 19,5 %)
von der Beitragsbemessungsgrundlage, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze, ermittelt.
Für Beschäftigte ist die Beitragsbemessungsgrundlage das erzielte Arbeitsentgelt,
für versicherte Selbständige grundsätzlich die Bezugsgröße (2004 = 28.980 EUR West; 24.360 EUR Ost).
Abweichend vom Regelbeitrag ist auch für Selbständige eine einkommensgerechte Beitragszahlung möglich.
Freiwillig Versicherte können zwischen der in ganz Deutschland geltenden Mindestbeitragsbemessungsgrundlage
von 400 Euro und der Beitragsbemessungsgrenze wählen.
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