Die "Arbeitslosenversicherung" ist ein eigenständiger Zweig der gesetzlichen Sozialversicherung. Gesetzliche Grundlage ist das III.
Buch im SGB (Arbeitsförderung).
Der Begriff "Arbeitslosenversicherung" wird gesetzestechnisch nicht mehr verwendet.
Aufgaben der "Arbeitslosenversicherung" sind aktive Arbeitsplatzförderung, Zahlung von Leistungen an Arbeitslose sowie Winterbauförderung.
Die Bundesanstalt für Arbeit, mit Sitz in Nürnberg, ist Träger der "Arbeitslosenversicherung", die sich in Landesarbeitsämter und regionale Arbeitsämter untergliedert.
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