Arbeitskammer des Saarlandes
Der Dienstleister Arbeitskammer des Saarlandes berät und bildet seine
Mitglieder und forscht für deren Interessen. 1951 als Körperschaft des
öffentlichen Rechts gegründet hat die Arbeitskammer Verfassungsrang.
AK-Mitglieder sind alle im Saarland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Alle Mitglieder, mit Ausnahme die zur Berufsausbildung Beschäftigten, zahlen als Mitgliedsbeitrag 0,15 Prozent
ihres monatlichen Bruttoarbeitsentgelts. Der Höchstbetrag, von dem der Beitrag zu berechnen ist,
beträgt 75 Prozent der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung.
Die Mitgliedsbeiträge werden direkt von den Finanzämtern eingezogen.
Arbeitnehmerkammer Bremen
Arbeitnehmerkammer Bremen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie fördert und nimmt die Gesamtinteressen der kammerzugehörigen Arbeitnehmer wahr.
Insbesondere ihrer wirtschaftlichen, beruflichen, sozialen oder die Gleichberechtigung
der Geschlechter fördernden Belange im Einklang mit dem Allgemeinwohl.
Mitglieder der Kammer sind alle im Lande Bremen tätigen Arbeitnehmer sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten.
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